Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Rund 66 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind deutschlandweit zur Wahl aufgerufen
Wahlberechtigt sind alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet habenin ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,seit mindestens drei Monatena) in der Bundesrepublik Deutschland oder b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder si …mehr
Wer in einem Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen ist, kann bei der kommunalen Behörde einen Wahlschein beantragen und die Briefwahlunterlagen anfordern. Stellen Sie den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins möglichst frühzeitig, damit genügend Zeit zur Rücksendung bleibt. Sie erhalten …mehr
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder …mehr
Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlbere …mehr