Informationen zur Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die

 

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder

   b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.