Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

 

Wo erhalte ich den Antrag?

Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.

zum Antragsformuar: hier

 

In welcher Form kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

 

Welcher Behörde sende ich meinen Antrag?

Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate im Inland zuletzt gemeldet waren. Waren Sie zuletzt in der Gemeinde Otterfing gemeldet, senden Sie Ihren Antrag an:

 

Gemeinde Otterfing

Wahlamt

Münchner Straße 13

83624 Otterfing

DEUTSCHLAND

 

Welche Frist muss bei der Antragstellung beachtet werden?

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens bis 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeinde eingehen.